Alarmierung
Betreiber von Anlagen, welche bei ausserordentlichen Ereignissen den Menschen oder seine natürliche Umwelt schwer schädigen können, müssen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt in Eigenverantwortung die notwendigen Massnahmen treffen.
Der Kanton übernimmt folgende Aufgaben:
- Meldestelle bei Ereignissen
- Alarmierung bei Ereignissen
- Koordination der Einsatzplanung
- Koordination der Betriebskontrollen