Verkehrsunfall mit Wild
Bei einem Unfall mit einem Wildtier ist gemäss Gesetz unverzüglich die Polizei oder der Wildhüter zu benachrichtigen. Ein Wildtier anfahren ist nicht strafbar. Wer die Meldung hingegen unterlässt, macht sich strafbar.
Was ist zu tun?
- Warnblinker einschalten und anhalten.
- Unfallstelle sichern (Pannendreieck).
- Polizei oder Wildhüter benachrichtigen über die Telefonnummer 117.
- Verletzte Wildtiere stehen unter Stress und können gefährlich sein.
- Auf Polizei oder Wildhüter warten.
Weitere Informationen
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