Polizeiliche Kriminalstatistik Kapo AI 2019
Einleitung
Die Kriminalstatistik des Kantons Appenzell Innerrhoden wird seit dem 01. Januar 2009 nach Vorgaben des Bundesamtes für Statistik erstellt. Die Zählweise und die Auswertung der Straftaten für die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) erfolgt seit diesem Datum in der gesamten Schweiz einheitlich.
Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen.
In der Statistik nicht enthalten sind gesetzeswidrige Handlungen, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen (Dunkelfeld) oder die über andere Wege direkt in ein Justizverfahren münden. Zudem nicht enthalten sind Antragsdelikte, wo durch die Geschädigten kein Strafantrag gestellt wird. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen.
Da es sich bei vielen der erfassten Straftaten um sogenannte Kontrolldelikte handelt, die nur festgestellt werden, wenn die Polizei aktiv wird, sind die Zahlen der Statistik auch sehr stark abhängig von der Schwerpunktbildung und den Mitteln, welche die Polizei in einem Bereich einsetzt oder einsetzen kann. Das ist beispielsweise vor allem bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz der Fall.
Das Wichtigste in Kürze
Allgemein
Abnahme der Kriminalität 2019
Die Gesamtkriminalität liegt im Jahr 2019 mit 331 erfassten Straftaten -16.8% unter jener des Vorjahres.
Vergleich:
2019: 331 Straftaten -16.8%
2018: 398 Straftaten -13.7%
2017: 461 Straftaten -23.0%
2016: 599 Straftaten +39.0%
2015: 431 Straftaten -6.1%
2014: 459 Straftaten -7.1%
2013: 494 Straftaten +9.5%
2012: 451 Straftaten +4.4%
2011: 432 Straftaten -36.8%
2010: 684 Straftaten +45.2%
2009: 472 Straftaten, erste PKS, mit Vorjahr nicht vergleichbar
Es entfallen 2019
83.4% oder 276 auf Straftaten nach Strafgesetzbuch (StGB)
11.8% oder 39 Straftaten auf übrige Bundesnebengesetze
3.0% oder 10 auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG)
1.8% oder 6 Straftaten auf das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)
Stand und Vergleich mit den Vorjahren
2019 kam es zu 276 Straftaten nach Schweizerischem Strafgesetzbuch.
2018 waren es 339
2017 waren es 368
2016 waren es 522
2015 waren es 309
2014 waren es 388
2013 waren es 370
Bei den Gewaltstraftaten 2019 (unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten) zeigt sich mit 30 erfassten Straftaten gegenüber dem Vorjahr (56 Straftaten) ein markanter Rückgang.
2019 ereigneten sich 157 Straftaten gegen das Vermögen.
2018 waren es 176
2017 waren es 166
2016 waren es 312
2015 waren es 188
2014 waren es 245
2013 waren es 241
2019 kam es zu 10 Straftaten nach Betäubungsmittelgesetz.
2018 waren es 15
2017 waren es 45
2016 waren es 22
2015 waren es 53
2014 waren es 22
2013 waren es 43
Lediglich 10 Straftaten nach Betäubungsmittelgesetz wurden 2019 verzeichnet, was einem Tiefststand seit Einführung der PKS im Jahre 2009 entspricht.
2019 wurden beim Ausländer- und Integrationsgesetz 6 Straftaten zur Anzeige gebracht.
2018 waren es 2
2017 waren es 5
2016 waren es 4
2015 waren es 4
2014 waren es 4
2013 waren es 6
2019 kam es zu 39 Straftaten bei den übrigen Bundesnebengesetzen.
2018 waren es 42
2017 waren es 43
2016 waren es 51
2015 waren es 65
2014 waren es 45
2013 waren es 75
Aufklärung
Von den gesamthaft 331 erfassten Straftaten konnten deren 175 geklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 52.9% (im Vorjahr 57.3%) entspricht.
Bei den Straftaten nach Strafgesetzbuch beträgt die Aufklärungsquote 47.1% (im Vorjahr 52.8%), bei den Straftaten gegen das Vermögen 19.7% (im Vorjahr 27.3%).
Bei den aufgeklärten Delikten nach Strafgesetzbuch/Betäubungsmittelgesetz/Ausländer- und Integrationsgesetz sind die Täter/innen
14.2% weiblichen und 84.9% männlichen Geschlechts.
12.3% beträgt der Anteil der minderjährigen Täter/innen.
Der Ausländeranteil der ermittelten Täter/innen beträgt
41.0% im Bereich der Delikte nach Strafgesetzbuch.
29.0% im Bereich der Delikte nach Betäubungsmittelgesetz.
21.0% im Bereich der übrigen Bundesnebengesetze
Betroffene Bezirke
Unter anderem aufgrund der Einwohnerzahl und der Zentrumsfunktion der Ortschaft Appenzell ist der Bezirk Appenzell am meisten betroffen von Straftaten gemäss Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz, sowie Ausländer- und Integrationsgesetz. Konkret entfallen 223 (67.4%) der 331 begangenen Straftaten auf den Bezirk Appenzell.
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Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Kriminalstatistik 2019 Kapo AI | 25.03.2020 | |
Kriminalstatistik 2019 Kapo AI Zusammenfassung | 25.03.2020 |