Häusliche Gewalt
Das Zusammenleben als Familie ist nicht immer bilderbuchmässig. Die meisten Gewaltdelikte in der Schweiz werden in den eigenen vier Wänden verübt. Doch auch zu Hause hat man ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Die Polizei sorgt für diesen Schutz.
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen. Als Opfer wenden Sie sich an die Opferhilfe. In einer akuten Gefahrensituation können Sie direkt die Polizei um Schutz und Hilfe ersuchen.
Als Drittperson, können Sie entweder der Opferhilfe oder mit der Polizei direkt Kontakt aufnehmen.
Weitere Informationen
Typ | Titel |
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Häusliche Gewalt (SKPPSC) |