Verkehrsnacherziehung

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Die Verkehrsnacherziehung ist vorgesehen, wenn sich Jugendliche zwischen dem 10. und dem vollendeten 15. Altersjahr geringfügig nicht an die Verkehrsregeln halten. Übertretungen des Strassenverkehrsrechtes dürfen in diesem Altersbereich gemäss Art. 2 lit. c OBG nicht mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Der Jugendliche wird anstelle der Ordnungsbusse zu einem zweistündigen Verkehrsunterricht während der schulfreien Zeit aufgeboten. Im Unterricht macht die Polizei auf das Fehlverhalten und die damit verbundenen Gefahren aufmerksam. Ebenfalls werden die Jugendlichen auf ihr Verkehrswissen hin geschult und getestet.

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