Waffen und Sprengstoff
Waffen
Erwerb von Waffen / Waffenerwerbsschein
Neben dem Kauf gilt auch der Tausch, die Schenkung, die Erbschaft, die Miete und die Gebrauchsleihe als Erwerb im Sinne des Waffengesetzes. Je nachdem, um welche Art von Waffe es geht, müssen beim Erwerb unterschiedliche Verfahren eingehalten werden. Das Gesetz verlangt für den Erwerb einen schriftlichen Vertrag (meldepflichtige Waffen), einen Erwerbsschein (bewilligungspflichtige Waffen) oder eine Ausnahmebewilligung (verbotene Waffen).
Voraussetzungen für den Waffenerwerb
In der Schweiz dürfen Personen ab 18 Jahren Waffen erwerben, wenn sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten sind. Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass gegeben, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Waffe gefährden und sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.
Waffentragen / Waffentragschein
Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen will, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Waffentragbewilligung einholen. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffentragscheins sind prinzipiell die gleichen wie für den Waffenerwerbsschein. Zusätzlich muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er eine Waffe benötigt, um sich selbst, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlich drohenden Gefahr zu schützen. Ausserdem muss er eine Prüfung über die Kenntnis des Umgangs mit Waffen und die rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs ablegen. Der Waffentragschein berechtigt zum Tragen einer Waffe in der ganzen Schweiz. Er muss mitgeführt und auf Verlangen der Polizei gezeigt werden. Das Transportieren von Waffen ist hingegen nicht bewilligungspflichtig. Keine Bewilligung benötigt z.B. der Jäger auf dem Weg zum Jagdrevier oder der Schütze auf dem Weg zum Schiessstand.
Freiwillige Waffenabgabe
Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition können gebührenfrei bei der Polizeistation an Ihrem Wohnort oder oder beim kantonalen Waffenbüro abgegeben werden.
Weitere Informationen
Typ | Titel |
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Broschüre Waffen in Kürze | |
Info BAG Laserpointer |
Sprengstoff und Pyrotechnik
Der Fachbereich Sprengstoff erteilt folgende Bewilligungen:
- Erwerbsscheine/Abbrandbewilligungen für pyrotechnische Gegenstände
- Erwerbsscheine für Sprengmittel
- Verkaufsbewilligungen für pyrotechnische Gegenstände
- Zuverlässigkeitsbescheinigungen
Für Bewilligungen betreffend die Einfuhr und Herstellung von Sprengmitteln/pyrotechnischen Gegenständen ist die Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik des Bundesamts für Polizei (fedpol) zuständig.
Weitere Informationen zum Thema Sprengstoff / Pyrotechnik wie rechtliche Grundlagen, pyrotechnische Gegenstände, Sprengmittel, Verbringen von Sprengmitteln, Import von Feuerwerk, Erwerbsschein / Abbrandbewilligung etc. finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik des Bundesamts für Polizei (fedpol).