Entlassung Militärdienstpflicht
Die ordentliche Entlassung aus der Militärdienstpflicht findet jährlich Ende November statt. Die betroffenen Angehörigen der Armee (AdA) erhalten im Verlauf des Monats September durch das Kreiskommando weitere Informationen und Hinweise zu den abgabepflichtigen Gegenständen.
Wenn bei der Entlassung die persönliche Waffe ins Eigentum des AdA übergehen soll, bestehen verschiedene Auflagen und es muss ein Waffenerwerbsschein vorgelegt werden.
Im Entlassungsjahr besteht keine Schiesspflicht mehr.
Hinweise für Arbeitgeber
Die Entlassung aus der Militärdienstpflicht ist kein Diensttag, sondern ein obligatorischer Amtstermin. Es werden kein Sold und kein Erwerbsersatz (EO) ausgerichtet.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht die Zeit gewähren und Lohn entrichten (OR Art. 324a).
| Typ | Titel | Dokumentdatum |
|---|---|---|
| Gesuch Erwerbsbewilligung für Feuerwaffen | 28.08.2025 |