Schiesswesen ausser Dienst

Schiesswesen ausser Dienst

Schiesspflichte Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, müssen die obligatorische Schiessübung bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllen.

Der Schiessplan für das laufende Jahr wird jeweils Ende April aufgeschaltet. Informationen zum Nachschiesskurs finden sich in der Schiesspflicht.

Das physische Dienstbüchlein wurde per 1. Juni 2026 durch den Dienstmanager ersetzen. Aus diesem Grund wird inskünftig auch die Erinnerung zur Erfüllung der Schiesspflicht digital.

Zur Sicherstellung einer effizienten und zuverlässigen Kontrolle der Erinnerung wurde die SAT-Admin App entwickelt. Diese Anwendung ermöglicht es den kontrollierenden Personen im Schiessstand, den QR-Code der AdA auszulesen, die Schiessresultate zu erfassen und diese direkt an SAT-Admin zu übermitteln.

Eine kurze Erklärung zur SAT-Admin-App 

Ansprechperson

Lendenmann Stefan
Astrid Moser

Mitarbeiterin Kreiskommando
Telefon: +41 71 788 92 63
E-Mail: astrid.moser@jpmd.ai.ch