Uniform an Fronleichnamschiessen
Wer Uniform trägt, repräsentiert nach dem Dienstreglement der Armee (DRA, Art. 58, SR 510.107.0) die Truppe. Die Uniform der Schweizer Armee darf nur von Armeeangehörigen getragen werden. Die Militäruniform ist Ausdruck der staatlichen Souveränität, unbefugtes Tragen der Uniform ist verboten. Dies gilt für alle Anzugsarten (Ordonanz, Arbeitsanzug und Ausgänger).
Bewilligung notwendig
Wird bei ausserdienstlichen Tätigkeiten wie das Fronleichnamschiessen die Armee-Uniform getragen, benötigt jede und jeder Armeeangehörige eine Bewilligung durch das Kreiskommando, die das Gesuch um Bewilligung bei SAT Kommando Ausbildung der Armee einreicht. Das vollständig ausgefüllte Gesuch um Bewilligung ist spätestens zwei Wochen vor der Abholung der Manipulier-Munition im Kreiskommando abzugeben.
Alte Uniformen ohne Bewilligung
Für das Tragen von alten Schweizer Armee-Uniformen ist keine Bewilligung notwendig. Bezugsquelle für die leihweise Abgabe von alten Uniformen ist das Textilcenter Sursee, Kanonierstrasse 8, 6210 Sursee, 058 482 43 35.
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Formular Bewilligung Tragen der Uniform ausser Dienst an Fronleichnam | 06.10.2025 | |
Merkblatt Armee-Uniform und Schiesspulver an Fronleichnam | 06.10.2025 |