Zivildienst

Eine besondere Form der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht ist der Zivildienst. Er ist keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst und bleibt eine besondere Form der Erfüllung der Wehrpflicht. Der Zivildienst steht nur Dienstpflichtigen offen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

Dauer und Inhalte

Der Zivildienst dauert 1,5 mal länger als der Militärdienst und wird in mehreren Etappen geleistet. Er beinhaltet Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. In Frage kommen insbesondere Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens oder des Umweltschutzes.

Wer darf Zivildienst leisten?

Der Weg zum Zivildienst führt in jedem Fall über den Militärdienst. Die Frage eines Ersatzdienstes kann sich nur für Personen stellen, welche militärdiensttauglich sind. Jeder Zivildienstwillige muss deshalb zumindest an der Aushebung teilgenommen haben und dort als militärdiensttauglich erklärt worden sein. Personen, die aus medizinischen Gründen aus der Armee ausgemustert wurden, können kein Zulassungsgesuch stellen.

Gesuch einreichen

Wer Zivildienst leisten möchte, muss bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI ein Gesuchformular für die Zulassung zum Zivildienst anfordern. Dies ist telefonisch, schriftlich oder digital möglich:

  • telefonisch an Tel. +41 58 468 19 19
  • schriftlich an die Adresse: Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI, Malerweg 6, 3600 Thun
  • digital über die Internetseite: www.zivi.admin.ch.

Kontakt ZIVI (Gesuch)

Malerweg 6
3600 Thun

Telefon: +41 58 468 19 85
www.zivil.admin.ch