Beratungskommission Strafanzeigen

(Wahlbehörde Standeskommission)

Nach Art. 15 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, GS 312.000) sind Behördenmitglieder, Beamte und Angestellte des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden berechtigt, Anzeige zu erstatten, wenn sie in ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis von einer strafbaren Handlung erhalten. Das gilt auch, wenn sie nur vom Hörensagen von einer Straftat erfahren haben.

Die Beratungskommission für Strafanzeigen hilft dabei, Unsicherheiten zu klären und die Entscheidung zu treffen, ob eine Strafanzeige notwendig ist. Sie steht als beratendes Gremium allen Behördenmitglieder und Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zur Verfügung.

Hermann Grosser

Präsident

Rolf Franke

Mitglied

Luzius Gruber

Mitglied