Korrektur bei Abstimmungsresultat

11.03.2026
Die am Sonntag publizierten Resultate der eidgenössischen Abstimmung vom 8. März 2026 sind aufgrund eines Eintragungsfehlers falsch und müssen korrigiert werden. Am Abstimmungser-gebnis ändert sich nichts.

Die am Sonntag publizierten Resultate der eidgenössischen Abstimmung vom 8. März 2026 sind aufgrund eines Eintragungsfehlers falsch und müssen korrigiert werden. Am Abstimmungsergebnis ändert sich nichts.

Am 8. März 2026 kam es im Bezirk Appenzell zu einem Fehler bei der Erfassung der Abstimmungsresultate der eidgenössischen Abstimmung. Bei der manuellen Übertragung der Stimmen zum direkten Gegenentwurf zur Initiative «Bargeld ist Freiheit» vom Zählbogen auf das Hilfsformular wurde eine Ja-Stimmenzahl trotz Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips falsch übernommen. Daher fiel das veröffentlichte Gesamttotal von 1'553 Ja-Stimmen 10 Stimmen zu tief aus. Die falsche Meldung des Bezirks Appenzell wurde vom Kanton übernommen und an den Bund weitergemeldet, der die Diskrepanz am Montag bemerkte. Das korrekte Ergebnis lautet 1'563 Ja-Stimmen zu 556 Nein-Stimmen bei 63 Eingaben ohne Antwort für den direkten Gegenentwurf zur Initiative «Bargeld ist Freiheit». Am Abstimmungsresultat ändert sich nichts. Der direkte Gegenentwurf wurde deutlich angenommen.

Die Standeskommission hat an ihrer Sitzung vom 3. März 2026 beschlossen, die Einführung eines geeigneten elektronischen Abstimmungsinstruments unter Einbezug der Bezirke zu prüfen. Ziel ist es, Fehlerquellen zu minimieren, standardisierte Prozesse einzuführen und Ergebnisse so weit wie möglich vor der Übermittlung an den Bund mathematisch zu plausibilisieren. Das Projekt betrifft die Arbeit auf den Zählbüros in den Bezirken und das kantonale Zählbüro. Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ändert sich nichts. Die Einführung soll spätestens bis zu den Nationalratswahlen im Jahr 2027 abgeschlossen sein.

Korrigiertes Resultat der eidgenössischen Abstimmung vom 8. März 2026 im Kanton Appenzell I.Rh.