Kanalisation
Die Fachstelle für Kanalisationen begutachtet im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens alle Tätigkeiten, welche die Kanalisation (Meteor- und Schmutzwasser) oder sanitäre Anlagen tangieren. Es werden bei Notwendigkeit die entsprechenden Auflagen gemacht. Wir beraten Sie gerne vor Eingabe von Baugesuchen oder bei anderen Problemen im Bereich der Kanalisation. Die Finanzierung der Kanalisation erfolgt nach dem Prinzip der Vollkostenrechnung. Die gesamten Aufwendungen sind grösstenteils mit den Einnahmen aus der Kanalbenützungsgebühr abzudecken. Bei Fragen zu den Kanalbenützungsgebühren wenden Sie sich an uns.
Titel |
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Vorschriften - Hauskanalisation |