Neue Gefahrenkarte für Appenzell I.Rh.

26.03.2025
Zurzeit wird die Gefahrenkarte des Kantons aktualisiert, um Naturgefahren wie Hochwasser, Felsstürze, Murgänge und Lawinen besser abzubilden. Neue hydrologische Daten und angepasste Niederschlagsstatistiken ermöglichen eine präzisere Gefahrenkarte. Die überarbeitete Karte zeigt die Intensitäten und Häufigkeiten von Naturgefahren auf. Sie wird als Grundlage für zukünftige Schutzmassnahmen und die Planungen im gesamten Kanton dienen.
Bild Legende:
Unwetter 2022, Schwemmholzrechen am Brüelbach

Zurzeit wird die Gefahrenkarte des Kantons aktualisiert, um Naturgefahren wie Hochwasser, Felsstürze, Murgänge und Lawinen besser abzubilden. Neue hydrologische Daten und angepasste Niederschlagsstatistiken ermöglichen eine präzisere Gefahrenkarte. Die überarbeitete Karte zeigt die Intensitäten und Häufigkeiten von Naturgefahren auf. Sie wird als Grundlage für zukünftige Schutzmassnahmen und die Planungen im gesamten Kanton dienen.

Vor rund 20 Jahren wurde die heute verbindliche Gefahrenkarte für den Kanton Appenzell I.Rh. erarbeitet. Damit die Gefahrenkarte sowohl für den Kanton als auch die Bezirke, Gebäudeversicherungen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Architektinnen und Architekten sowie weitere Interessierte verlässlich ist, muss diese periodisch revidiert und an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Das Hauptziel der Gefahrenkarte ist das Erkennen, Dokumentieren und Beurteilen der Naturgefahren, ausgehend von Hochwasser, Felsstürzen, Murgängen, Lawinen usw. an einem bestimmten Ort.

Überprüfung der Grundlagen

Bevor eine Aktualisierung der Gefahrenkarte erfolgen kann, sind die vorhandenen Grundlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Deshalb hat der Kanton Appenzell I.Rh. für das gesamte Kantonsgebiet eine neue Hydrologie erstellt. Die Daten für diese Karte beruhen auf der aktualisierten Niederschlagsstatistik des Bundes. Dieses Projekt wurde Ende 2024 abgeschlossen. Dem Kanton stehen nun aktualisierte hydrologische Kenngrössen für ein Hochwasser, welches statistisch gesehen einmal alle 30, 100 und 300 Jahre sowie als Extremereignis stattfinden kann. Aus diesen Kenngrössen lassen sich Schwachstellen wie beispielsweise zu kleine Abflusskapazitäten bei Durchlässen, Brücken oder im Bachgerinne berechnen. Im Weiteren wurde der Ereigniskataster, in welchem vergangene Naturereignisse festgehalten werden, aktualisiert, sowie die Daten über das bestehende Gewässernetz überprüft und nachgeführt.

Planung von Schutzmassnahmen

Für die Planung und Beurteilung von Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren ist die Gefahrenkarte die wichtigste Grundlage. Der in den letzten Jahrzehnten entstandene Siedlungsdruck mit einer Ausdehnung der Bauzonen führte unweigerlich dazu, dass neue Bauten und Anlagen mitunter nahe an bestehende Gewässer gebaut wurden. Bei langanhaltenden und intensiven Starkniederschlägen können Gewässer über die Ufer treten und massive Schäden an Bauten und Anlagen, im schlimmsten Fall auch an Personen, verursachen. Auch in der Schweiz nimmt sowohl das Schadenausmass als auch das Schadenpotenzial durch Naturereignisse tendenziell zu.

Neben der neuen Hydrologie, dem nachgeführten Ereigniskataster sowie dem aktualisierten Gewässernetz werden auch umgesetzte Schutzmassnahmen wie beispielsweise der Hochwasserschutz im Weissbad für die Bearbeitung der neuen Gefahrenkarte berücksichtigt.

Von der Gefahrenkarte zum aktualisierten Schutz- und Nutzungsplan

Am 10. März 2025 führte das Bau- und Umweltdepartement mit sämtlichen Planungsbehörden eine Informationsveranstaltung durch. Dabei wurde den Planungsbehörden aufgezeigt, wie die neue Gefahrenkarte entsteht. Bei der fachlichen Bearbeitung wird grossen Wert auf ein integrales Risikomanagement gelegt. Dabei werden Intensitäten und Häufigkeiten von Naturgefahren mit den zu erwartenden Schäden verglichen und bewertet. Eine Risikoübersicht wird die möglichen Personenschäden und Sachschäden an Gebäuden und Infrastrukturen aufzeigen. Anschliessend erfolgt eine Bewertung durch den Kanton sowie die Planungsbehörden. Schliesslich zeigt ein Massnahmenkatalog auf, wo welche Massnahmen zur Reduktion des Risikos beitragen können.

Nach der fachlichen Bearbeitung der Gefahrenkarte überführen die Planungsbehörden die Ergebnisse in die Schutz- und Nutzungsplanung. Die jeweiligen Bezirke erlassen diese aktualisierte Schutz- und Nutzungsplanung und reichen sie anschliessend der Standeskommission zur Genehmigung ein.

Mitteilung im Wortlaut