Budgetdefizit trotz weniger NFA-Geldern und Einmaleinlage in Kantonale Versicherungskasse fast auf Vorjahresniveau
Das Budgetdefizit 2020 des Kantons Appenzell I.Rh. liegt über dem Vorjahresniveau. Weiterhin solide Steuereinnahmen können die geringeren Zahlungen aus dem Nationalen Finanzausgleich und die Einmaleinlage in die Kantonale Versicherungskasse als Arbeitgeber nicht kompensieren.
Der Kanton Appenzell I.Rh. prognostiziert für 2020 ein Defizit von rund Fr. 2.0 Mio. Die im Vergleich zum Budget 2019 erwarteten Mehraufwendungen können durch weiterhin steigende Staatssteuern nur teilweise wettgemacht werden. Die ordentlichen Steuereinnahmen für das Budgetjahr 2020 steigen im Vergleich zum Budget 2019 zwar um rund 6%. Die Einnahmeneinbusse beim Nationalen Finanzausgleich (- Fr. 1.6 Mio.), die Einmaleinlage in Kantonale Versicherungskasse (- Fr. 0.95 Mio.) und die Mindererträge von je Fr. 0.6 Mio. beim Benzinzoll sowie dem Globalbeitrag Bund für das Strassenwesen können jedoch nicht vollständig aufgefangen werden. Ebenfalls wird mit der Ausschüttung der Zusatzmilliarde bei der Schweizerischen Nationalbank gerechnet, sodass das Defizit 2020 um Fr. 0.6 Mio. über das Vorjahresniveau steigt.
«Der stetige hohe Anstieg beim Ressourcenindex zeigt, dass sich Innerrhoden in den letzten Jahren gegenüber den anderen Kantonen positiver entwickelt hat und damit massiv geringere Beiträge aus dem Nationalen Finanzausgleich erhält. Trotzdem kann der Kanton wiederum ein fast ausgeglichenes Budget 2020 präsentieren», hält der Innerrhoder Säckelmeister Ruedi Eberle fest. «Auch in den Folgejahren kann gemäss Finanzplan ein relativ ausgeglichenes Ergebnis in der Erfolgsrechnung erzielt werden. Erst wenn die für die nächsten Jahre geplanten Bauinvestitionen des Kantons wie vorgesehen abgewickelt werden, ergeben sich durch die damit verbundenen Abschreibungen grössere Lücken. Diese zu schliessen wird für den Kanton eine grosse Herausforderung sein.»
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh. wird das Budget 2020 anlässlich der Grossratssession vom 2. Dezember 2019 beraten.
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