eBill - digitale Rechnung und Verfügung

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eBill ist die digitale Rechnung für die Schweiz. Mit eBill erhalten Sie Rechnungen und Verfügungen der Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. nicht mehr per Post, sondern direkt im E-Banking.

Mit eBill können Sie ganz einfach und unkompliziert Ihre Rechnungen und Verfügungen der Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. elektronisch erhalten.

Wenn Sie die Steuererklärung online über eTax.AI einreichen und eBill aktivieren, erhalten Sie dadurch einen komplett medienbruchfreien, digitalen Prozess.

  • Keine Referenznummer mehr eintippen
  • Per Mausklick prüfen und bezahlen
  • PDF statt Papier
  • Bei Bedarf per Mausklick ablehnen
  • Geschützte Übermittlung

Damit Sie eBill bei der Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. verwenden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie verfügen über einen E-Banking Zugang einer Bank oder PostFinance.
  • Sie haben Zugang zu Ihrer PID-Nummer (bei Verheirateten/eingetragenen Partnerschaften die Personalien und PID-Nummer der führenden Person angeben) Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum.

Folgende Dokumente werden via eBill übermittelt:

  • Veranlagungsverfügung für Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer
  • Rechnung für Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer
  • Kontoauszug für Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer
  • Zinsabrechnung für Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer

Nach der Anmeldung bei eBill werden die oben genannten Dokumente AUSSCHLIESSLICH digital über eBill versendet. 

Auf dem Postweg werden weiterhin u. a. Ermessensveranlagungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen und individuelle Zahlungsvereinbarungen geschickt.

Zur Zeit ist eBill bei der Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. nur für natürliche Personen verfügbar. Anmeldungen von juristischen Personen werden automatisch abgelehnt.

  • Falls ein Vertretungsverhältnis besteht, müssen Sie selbst für die Weiterleitung an den Vertreter/die Vertreterin besorgt sein, da die entsprechenden Dokumente nicht zusätzlich der Vertretung zugestellt werden können.
  • Die Rechtsmittelfrist der Veranlagungsverfügungen beginnt am Tag der Übermittlung zu laufen. Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden weiterhin auf dem Postweg versendet.
  • Die in eBill abgelegten Dokumente sind für 730 Tage verfügbar, weshalb empfohlen wird, sämtliche Dokumente der Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. herunterzuladen und lokal zu speichern. 
  • Die Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. behält sich vor, die eBill-Registration bei gewissen registertechnischen Konstellationen (z.B. bei Trennung von Verheirateten) ohne vorgängige Information zu deaktivieren.
  • Falls Sie eBill für die Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. abmelden möchten, achten Sie unbedingt darauf, die Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. als Rechnungsteller zu löschen.

Kurzvorstellung eBill