Grundstückschätzung
Der Grundeigentümer wird rund zwei Wochen vor der Schätzung über den Zeitpunkt der Besichtigung orientiert. Er hat aus gesetzlicher Verpflichtung der Kommission Zutritt zu sämtlichen Räumlichkeiten (auch in Mietobjekten) zu verschaffen und die auf der Einladung erwähnten Unterlagen (Mietzinsspiegel, Baukostenabrechnung, kubische Berechnung etc.) zur Verfügung zu stellen.
Anlässlich der Schätzung erfolgt eine kurze Besichtigung des Grundstücks mit einem Rundgang durch die Bauten, bei welchem sich die Kommission ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten machen kann. Aufgrund der grossen Erfahrung der Kommission dauert eine solche Besichtigung bei einfachen Grundstücken in der Regel kaum länger als 10 Minuten.
Für die Schätzung der Steuerwerte sind neben Zustand und Ausbaustandard die Lage, Orientierung, die Besonnung, das Konkurrenzangebot und vor allem die regionalen Marktverhältnisse von grosser Bedeutung.