Anpassung Faktoren provisorische Steuerrechnung

Mit der provisorischen Rechnung werden Sie zur Bezahlung der mutmasslich in diesem Jahr geschuldeten Steuern aufgefordert. Sie beruht in der Regel auf der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung, berücksichtigt aber den aktuellen Steuerfuss.

Wenn Sie aufgrund Ihrer derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse die provisorische Rechnung für zu hoch oder zu tief halten, können Sie eine angepasste Rechnung beantragen.

Grundsätzlich gilt das Gesuch für die Steuerrechnung des aktuellen Kalenderjahres. Sollten Sie eine Anpassung der noch provisorischen Steuerrechnung eines Vorjahres wünschen, wollen Sie bitte das entsprechende Jahr unter "Weitere Bemerkungen / Kommentar" vermerken.

Verfahren

Wir werden Ihren Antrag prüfen und Ihnen danach eine angepasste provisorische Rechnung zukommen lassen oder bei Unklarheiten mit Ihnen Kontakt aufnehmen.