Steuerwerte

Als Steuerwert für die Wertpapiere ist in der Regel der Schlusskurs des letzten Börsentages des Monats Dezember massgebend.

Der Steuerwert von kotierten Wertpapieren kann somit vom Depot- oder Steuerverzeichnis der Bank übernommen werden. Diese Steuerwerte sind auch in der amtlichen Steuerkursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) enthalten. Diese kann jeweils ab März des folgenden Kalenderjahres bei der Kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Innerrhoden gegen Bezahlung bezogen oder direkt auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesehen werden.

Bei Wertpapieren in ausländischer Währung sind für die Umrechnung des ausländischen Kurswertes in Schweizer Franken die in der amtlichen Steuerkursliste aufgeführten Devisen- bzw. Wertschriftenkurse anzuwenden.

Nicht kotierte Wertpapiere sind zum Verkehrswert anzugeben. Wenn dieser nicht bekannt ist, kann, unter Vorbehalt der Berichtigung durch die Veranlagungsbehörde, vorläufig der letzte bekannte Steuerwert eingesetzt werden. Die amtliche Bewertung richtet sich nach der Wegleitung für die Bewertung nicht kotierter Wertpapiere der Eidgenössischen Steuerverwaltung bzw. nach dem Merkblatt 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK vom 28. August 2008.

Lokale Steuer- und Nominalwerte, welche Sie für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung benötigen, finden Sie unter Publikationen -> Steuerwerte (lokal).