Kehrichtgrundgebühren seit Anfang 2025 angehoben

06.06.2025
Das Amt für Umwelt erinnert die Bevölkerung an die beschlossene Anpassung der Kehrichtgebühren, die seit 1. Januar 2025 in Kraft ist. Die Anhebung der Gebühren basiert auf einer externen Analyse der Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft, welche ein strukturelles Defizit prognostiziert hat.

Das Amt für Umwelt erinnert die Bevölkerung an die beschlossene Anpassung der Kehrichtgebühren, die seit 1. Januar 2025 in Kraft ist. Die Anhebung der Gebühren basiert auf einer externen Analyse der Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft, welche ein strukturelles Defizit prognostiziert hat.

Die Gebühren für die Kehrichtentsorgung wurden seit 2004 nicht mehr überprüft. Eine vom Amt für Umwelt in Auftrag gegebene Analyse zeigte auf, dass die bisherigen Einnahmen künftig nicht mehr ausreichen, um die anfallenden Kosten der Abfallbewirtschaftung zu decken. Um die Finanzierung bis ins Jahr 2033 zu sichern, hat die Standeskommission im November 2024 eine moderate Erhöhung der Grund- und Zusatztarife beschlossen und den Standeskommissionsbeschluss über Abfallbewirtschaftung und Gebührenbezug (StKB Abfall, GS 814.101) revidiert.

Folgende Gebühren gelten seit 1. Januar 2025:
  • Grundgebühr pro überbaute Liegenschaft: Fr. 76.-- inkl. MwSt. (bisher Fr. 51.--)
  • Zusatzgebühr pro weitere Wohneinheit oder Gewerbe-/Industriebetrieb: Fr. 56.-- inkl. MwSt. (bisher Fr. 33.--)

Diese Gebührenanpassung ist notwendig, um eine nachhaltige Finanzierung der Abfallentsorgung sicherzustellen und auch künftig einen verlässlichen und umweltgerechten Betrieb zu gewährleisten

Mitteilung im Wortlaut