Sonderabfälle
Abfälle, welche eine Gefahr für die Umwelt oder den Menschen darstellen, werden als Sonderabfälle klassiert. Daher gehören sie nicht in die Kehrichtverbrennung, wie:
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Umgang mit Sonderabfällen
- Nie über Kehricht oder Kanalisation entsorgen.
- Nie Sonderabfälle mischen (Auftreten von chemischen Reaktionen)
- Lagerung:
- getrennt und trocken
- ausser Reichweite von Kindern
- in der Originalverpackung oder in einem auslaufsicheren Behälter mit klarer Bezeichnung des Inhalts
Entsorgung
- Haushalte: Ökohof
- Gewerbe: Entsorgung über Spezialunternehmen
Verkehr mit Sonderabfällen
Betriebe, welche Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle mit Begleitscheinpflicht abgeben, benötigen eine VeVA-Nummer. Diese wird durch das Amt für Umwelt zugeteilt. Auch die Bewilligung von Abfall-Codes wird durch das Amt für Umwelt erteilt.