Gesundheitsberufe
Personen, die im Kanton einer Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung eines Gesundheitsberufes nachgehen, benötigen dazu eine Berufsausübungsbewilligung. Betriebe von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung unterstehen der Bewilligungspflicht. In diesem Zusammenhang arbeitet das Bundesamt für Gesundheit eng mit den für die Überwachung der Gesundheitsberufe zuständigen kantonalen Behörden zusammen. Diese sind auch zuständig für die Erteilung der Berufsausübungs- und Betriebsbewilligung. Im Kanton Appenzell I.Rh. ist diese Aufgabe dem Gesundheitsamt zugeteilt.