Risikoaktivitäten
Seit 1. Januar 2014 gilt das neue Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten, welches mit der entsprechenden Verordnung die Bewilligungspflicht für natürliche und juristische Personen für entsprechende Aktivitäten regelt.
Gemäss den neuen Vorschriften werden diese gewerbsmässig angebotenen Aktivitäten einer Bewilligungspflicht durch die Kantone unterstellt. Im Kanton Appenzell I.Rh. ist die Gewerbepolizei für die Erteilung und den Entzug der betreffenden Bewilligungen zuständig. Die Erteilung oder Erneuerung einer Bewilligung für das Anbieten von Risikoaktivitäten kann via Onlineformular beantragt werden.