Tombolabewilligung / Lotterie und Wetten
Gesuche sind an folgende Adresse zu richten: Justiz-, Polizei- und Militärdepartement Appenzell I.Rh., zh Peter Fässer, Zivilstandsamt, Marktgasse 2, 9050 Appenzell.
Eine Bewilligung zur Durchführung von Tombolas ist nur noch erforderlich, wenn die Plansumme Fr. 10'000.00 überschreitet.
Weitere Informationen und die rechtlichen Grundlagen über die Lotterien und Wetten finden Sie unter Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz oder bei Swisslos.