Wirteprüfung

Sie möchten sich für ein Wirtepatent bewerben?

Sie müssen gemäss Art. 3 des Standeskommissionsbeschlusses über den Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf (GS 935.301) eine Zusatzprüfung absolvieren. Es wird erwartet, dass Sie genügende Kenntnisse der Gastgewerbegesetzgebung im Kanton Appenzell I.Rh. vorweisen können.

Die Gewerbepolizei führt das entsprechende Sekretariat und organisiert die Durchführung der Zusatzprüfung. Der Vorsteher des Justiz- Militär- und Justizdepartements nimmt die Prüfung ab.

Zuständige Stelle

Gewerbepolizei

Telefon +41 71 788 95 23

Ansprechperson

Jacqueline Wilson

Leiterin Fachbereich Gewerbepolizei
Telefon: +41 71 788 95 23
E-Mail: jacqueline.wilson@jpmd.ai.ch