Wirtepatent
Die gewerbsmässige Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit bedarf im Kanton Appenzell I.Rh. eines Patents.
Sie möchten sich für ein Wirtepatent bewerben?
Sind alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt, wird zunächst durch die Bezirke ein einjähriges provisorisches Wirtepatent gewährt. Die Erteilung des definitiven Wirtepatents erfolgt grundsätzlich nach Abschluss dreier Module sowie der kantonalen Zusatzprüfung.
Wirteprüfung
Gemäss Art. 3 des Standeskommissionsbeschlusses über den Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf (GS 935.301) muss für die Erteilung eines Wirtepatents eine Zusatzprüfung absolviert werden. Bei dieser wird geprüft, ob Sie genügende Kenntnisse der Gastgewerbegesetzgebung im Kanton Appenzell I.Rh. vorweisen können, welche aus drei Teilen besteht:
- Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz, GaG)
- Verordnung über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GaV)
- Standeskommissionsbeschluss über den Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf
Die Gewerbepolizei führt das entsprechende Sekretariat und organisiert die Durchführung der Zusatzprüfung. Der Vorsteher des Justiz- Militär- und Polizeidepartements nimmt zusammen mit der Gewerbepolizei die Prüfung ab.
Weitere Informationen zum Wirtepatent finden Sie auf den Webseiten der Bezirke.