Wirteprüfung
Sie möchten sich für ein Wirtepatent bewerben?
Sie müssen gemäss Art. 3 des Standeskommissionsbeschlusses über den Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf (GS 935.301) eine Zusatzprüfung absolvieren. Es wird erwartet, dass Sie genügende Kenntnisse der Gastgewerbegesetzgebung im Kanton Appenzell I.Rh. vorweisen können.
Die Gewerbepolizei führt das entsprechende Sekretariat und organisiert die Durchführung der Zusatzprüfung. Der Vorsteher des Justiz- Militär- und Justizdepartements nimmt die Prüfung ab.