Tourismusförderungsabgabe
Die Beherbergungs- und Gastwirtschaftsbetriebe und die übrigen am Tourismus interessierten Betriebe sind verpflichtet, Beiträge in den Fonds für Tourismusförderung zu leisten (Tourismusförderungsgesetz und Tourismusverordnung).
Das Volkswirtschaftsdepartement ist zuständig für die Veranlagung der Beiträge im Rahmen von Gesetz und Verordnung. Als Grundlage für die Veranlagung dient die Selbstdeklaration.
- Gastwirtschaftsbetriebe melden die Anzahl Sitzplätze mit dem entsprechenden Formular.
- Am Tourismus interessierte Betriebe füllen das Formular zur Bemessung der Tourismusrelevanz aus.
- Beherbergungsbetriebe melden die Übernachtungszahlen auch im Zusammenhang mit der Beherbergungsstatistik monatlich an den Verein Appenzellerland Tourismus.
Formulare
Titel | Dokumentdatum |
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Formular für am Tourismus interessierte Betriebe | 01.01.2017 |
Formular für Gastwirtschaftsbetriebe | 01.01.2017 |