Tourismusförderungsabgabe

Tourismusförderungsabgabe für Beherberungsbetriebe, Gastrobetriebe, Unternehmen

Die Beherbergungs- und Gastwirtschaftsbetriebe und die übrigen am Tourismus interessierten Betriebe sind verpflichtet, Beiträge in den Fonds für Tourismusförderung zu leisten (Tourismusförderungsgesetz und Tourismusverordnung).

Das Volkswirtschaftsdepartement ist zuständig für die Veranlagung der Beiträge im Rahmen von Gesetz und Verordnung. Als Grundlage für die Veranlagung dient die Selbstdeklaration.

 

Formulare

Formulare
Titel Dokumentdatum
Formular für am Tourismus interessierte Betriebe 01.01.2017
Formular für Gastwirtschaftsbetriebe 01.01.2017