Ab Frühjahr 2024 höhere Internetleistung
Das Projekt zur Breitbanderschliessung im Kanton Appenzell I.Rh. liegt im Zeitplan. Erste Einwohnerinnen und Einwohner sowie Geschäfte im Dorf Appenzell profitieren ab Frühjahr 2024 von einer höheren Internetleistung. Dank der zügigen Ausbauarbeiten können bald weitere Gebiete vom Ausbau profitieren.
Im Frühjahr 2021 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Appenzell I.Rh. und der Feuerschaugemeinde Appenzell je einem Beitrag von Fr. 2 Mio. für den Ausbau der Breitbanderschliessung zugestimmt. Ende Juni 2022 haben der Kanton Appenzell I.Rh., die Feuerschaugemeinde Appenzell sowie die Elektra Oberegg den Umsetzungsvertrag mit Swisscom unterschrieben.
Das Projekt sieht vor, dass Wohnungen und Geschäfte innerhalb der Swisscom Ausbaugebiete – entspricht grösstenteils dem Baugebiet – bis spätestens 2029 über Bandbreiten von 10’000Mbit/s verfügen. Ausserhalb der Swisscom Ausbaugebiete sollen bis Ende 2028 rund 80% der ganzjährig bewohnten Liegenschaften mit einer Mindestbandbreite von 80Mbit/s versorgt werden.
Stand der Ausbauarbeiten
Die Ausbauarbeiten verlaufen gemäss Plan. Erste Anschlüsse können ab Frühjahr 2024 durch die Bevölkerung sowie Unternehmen genutzt werden:
Bezirke / Quartiere |
Ausbaustand1 |
Erste (zusätzlich) nutzbare Anschlüsse2 |
Ried |
Realisierung |
Februar bis Mai 2024 |
Hoferbad |
Realisierung |
März bis Mai 2024 |
Gringel, Forren und Unterrain |
Realisierung |
Februar bis Juni 2024 |
Bezirk Oberegg im oberen und unteren Gang |
Akquisition und Realisierung |
März bis Juni 2024 |
Rinkenbach und Kau |
Akquisition |
Frühling 2025 |
Dorf Appenzell (Ziel, Bahnhof und Wühre) |
Akquisition |
Frühling 2025 |
Steinegg |
Akquisition |
Frühling 2025 |
Bezirk Appenzell (restliche Quartiere) |
Planung |
2025 bis 2026 |
Bezirk Schwende-Rüte (restliche Quartiere) |
Planung |
2025 bis 2027 |
Bezirk Gonten3 |
Planung |
2027 bis 2028 |
Bezirk Schlatt-Haslen3 |
Planung |
2027 bis 2028 |
1Realisierung = Umsetzung des Ausbaus / Akquisition = Einholen von Erschliessungsverträgen / Planung = Vorbereitung
2Änderungen vorbehalten
3Bezirk Gonten und Gebiet Haslen in Zusammenarbeit mit der SAK (St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG)
Glasfasererschliessung der Gebäude
Die Erschliessung erfolgt in zwei Phasen, wobei beide wiederum nach Losen von meist zusammenhängenden Gebieten aufgeteilt sind. In der ersten Phase wird die Glasfaser in den Keller geführt, in der zweiten erfolgt dann die Verkabelung im Haus und die Installation der Glasfasersteckdose (OTO). Die endgültige Erschliessungsplanung wird dem Projektfortschritt laufend angepasst. Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden entsprechend den Losen im Auftrag von Swisscom kontaktiert.
Die Kontaktaufnahme geschieht üblicherweise in der Reihenfolge: 1. Anschreiben, 2. Kontaktaufnahme, 3. Besichtigung vor Ort inklusive detaillierter technischer Beschreibung und 4. Erschliessungsvertrag.
Die Erschliessung von Gebäuden mit Glasfasern ist grundsätzlich kostenlos. Bei Einfamilien- und Zweifamilienhäusern wird bei der Gebäudeerschliessung auch die OTO-Dose gebaut – dabei handelt es sich um die Glasfasersteckdose, an die der Internetrouter angeschlossen wird.
Bei Mehrfamilienhäusern wird die OTO-Dose erst dann kostenlos ausgebaut, wenn die Endkundin oder der Endkunde einen Dienst bei einer Anbieterin oder einem Anbieter bestellt hat. Die Vernetzung innerhalb der Wohnung inklusive entsprechender Kosten für Geräte liegt in der Verantwortung der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Es besteht keine Pflicht zum Anschluss, die Projektleitung ist aber froh, wenn die Vertragsangebote zeitnah beantwortet werden. Wenn Fristen trotz Mahnung verstreichen, kann eine Absage erfolgen, was zu einem Verzug beim ganzen Los führen kann. Mit Rücksicht auf Nachbarliegenschaften und auf das Gesamtprojekt soll dies vermieden werden.
Immer informiert über den Ausbaustand
Weitere Informationen zum Stand des Ausbaus sind unter www.ai.ch/breitbanderschliessung verfügbar. Zudem kann unter www.swisscom.ch/checker für alle Gebäude geprüft werden, welche Internetgeschwindigkeit am Standort verfügbar ist. Ebenfalls kann eine automatische Benachrichtigung für den Standort abonniert werden, damit man aus erster Hand neue Informationen zum Ausbau erhält.
Freileitungen
Die Erschliessung durch Glasfaser erfolgt primär auf Basis des bestehenden Swisscom Netzes. Wo Liegenschaften durch Freileitungen erschlossen sind, wird die Glasfaser in der Regel auch über die bestehenden Freileitungen geführt.
Freie Wahl der Anbieterin oder des Anbieters
Swisscom ist beim Ausbau von Glasfasertechnologien im Kanton Appenzell I.Rh. federführend, dennoch kann die Bevölkerung frei zwischen verschiedenen Anbietenden wählen. So bieten beispielsweise Salt, Sunrise, Swisscom, Wingo und viele mehr ihre Produkte auf dem Swisscom Netz an.