Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Die Erschliessung mit Glasfaser erfolgt in zwei Phasen: einer Bautätigkeit ausserhalb und eine Bautätigkeit innerhalb der Gebäude. In der ersten Phase wird die Glasfaser in den Keller geführt, in der zweiten Phase erfolgt die Verkabelung im Haus und die Installation der Glasfasersteckdose (OTO). Die Installationen innerhalb der Gebäude läuft in folgenden Schritten ab:
- Anschreiben der Eigentümerschaft inklusive Erschliessungsvertrag
- Besichtigung vor Ort
- Informationsschreiben zum weiteren Vorgehen
- Elektroinstallation.
Die Erschliessung von Gebäuden mit Glasfasern ist für die Eigentümerschaft grundsätzlich kostenlos. Voraussetzung bildet eine nachzugsfähige Rohrinfrastruktur. Falls eine solche nicht vorhanden ist, können zusätzliche Kosten anfallen. Eine Glasfasersteckdose wird am zentralen Verteilpunkt installiert. Bei einer späteren Abonnement-Bestellung bei einem frei auswählbaren Anbieter kann der gelieferte Router dann direkt an die Steckdose angeschlossen werden. Es bieten beispielsweise Salt, Sunrise, Swisscom, Wingo und viele mehr ihre Produkte auf dem Swisscom Netz an.
Bei Mehrfamilienhäusern wird die Glasfasersteckdose erst dann kostenlos eingebaut, wenn die Endkundin oder der Endkunde einen Dienst bei einem Anbieter bestellt hat. Eine Vernetzung mit Glasfaseranschlüssen innerhalb der Wohnung, inklusive entsprechender Kosten für Geräte, liegt in der Verantwortung der Eigentümerschaft.
Es besteht keine Anschlussverpflichtung. Jedoch ist eine Nacherschliessung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich und mit Kosten verbunden.