Appenzell Innerrhoden fällt nicht unter das Zweitwohnungsgesetz
19.04.2017
Der Zweitwohnungsanteil liegt in allen Bezirken des Kantons Appenzell I.Rh. unter dem Schwellenwert von 20%. Die vom Grossen Rat am 20. Juni 2016 verabschiedete Einführungsverordnung kommt somit vorderhand noch nicht zum Tragen.
Der Zweitwohnungsanteil liegt in allen Bezirken des Kantons Appenzell I.Rh. unter dem Schwellenwert von 20%. Die vom Grossen Rat am 20. Juni 2016 verabschiedete Einführungsverordnung kommt somit vorderhand noch nicht zum Tragen.
Weitere Informationen in der Medienmitteilung.