Akuter Wassermangel: Kanton erlässt Wasserentnahmeverbot
Akuter Wassermangel: Kanton erlässt Wasserentnahmeverbot
Trotz einiger Niederschläge in der vergangenen Woche hat sich das Wasserdefizit im Kanton Appenzell I.Rh. drastisch verschärft. Die Regenfälle haben die Lage nur kurzfristig entspannt: Die Wasserstände in den Bächen und Flüssen sind weiter gesunken. Zum Schutz der Gewässer und der Fischbestände erlässt das Bau- und Umweltdepartement deshalb per sofort ein Wasserentnahmeverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kantonsgebiet.
Aufgrund des schneearmen Winters sowie des trockenen Frühlings und Sommers führen die Fliessgewässer im Kanton Appenzell I.Rh. deutlich weniger Wasser. Besonders betroffen sind die Sitter und ihre Zuflüsse. Die offizielle Bundesmessstelle «Sitter –Appenzell» (BAFU-Station Nr. 2112) registriert einen kritischen Abfluss von unter 0,55 Kubikmetern pro Sekunde. Die anhaltend hohen Lufttemperaturen führen zudem zu einer starken Erwärmung der Fliessgewässer.
Akute Gefahr für die Bachforelle
Die Kombination aus sehr tiefen Wasserständen und hohen Wassertemperaturen gefährdet die Gewässer und ihre Fischbestände akut. Besonders betroffen ist die heimische Bachforelle, die auf kühles und sauerstoffreiches Wasser angewiesen ist. Das Amt für Umwelt hat die Situation beurteilt und kommt zum Schluss, dass die bisherigen Einschränkungen nicht mehr ausreichen. Zum Schutz der Gewässer gilt deshalb ab sofort ein vollständiges Verbot sämtlicher Wasserentnahmen.
Das Verbot gilt auch für Konzessionen
Das vollständige Verbot tritt mit der Publikation per sofort in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Es umfasst den genehmigungsfreien Gemeingebrauch sowie konzessionierte Sondernutzungen. Das bedeutet:
- Verboten sind sämtliche Wasserentnahmen mit Pumpen, Leitungen oder mobilen Aggregaten.
- Das Verbot gilt für alle Bäche und Flüsse im Kantonsgebiet.
- Betroffen sind unter anderem die landwirtschaftliche Bewässerung sowie gewerbliche und industrielle Wasserentnahmen.
Ausnahmen vom Wasserentnahmeverbot
Vom Verbot ausgenommen sind ausschliesslich Wasserentnahmen zur Brandbekämpfung durch die Feuerwehr sowie das kurzzeitige, manuelle Befüllen von mobilen Viehtränken zur Sicherung des Tierwohls in der Landwirtschaft, sofern das Gewässer dabei nicht künstlich aufgestaut wird.
Verbot gilt bis auf Widerruf
Das Wasserentnahmeverbot bleibt in Kraft, bis sich die Abflussmengen und Wassertemperaturen nachhaltig normalisiert haben. Über die Aufhebung des Verbots informiert der Kanton rechtzeitig im Appenzeller Volksfreund sowie auf der kantonalen Website.
Aktuelle Informationen zur Trockenheit und den Naturgefahren in der Schweiz sind unter www.naturgefahren.ch sowie www.trockenheit.admin.ch verfügbar. Auf der Plattform des Bundes finden sich Informationen zur aktuellen Trockenheitssituation, zu vergangenen Ereignissen und zu den aktuellen Prognosen.