Anpassungen bei den Feuerungskontrollen
Bei kleinen Holzheizkesseln bis 70kW wird neu alle vier Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt. Die Büchler Kaminfeger GmbH übernimmt die Aufgabe des amtlichen Feuerungskontrolleurs für kleine Holzfeuerungen und wird ab Herbst 2026 die ersten Messungen durchführen. Einzelraumfeuerungen sind nicht messpflichtig und werden alle zwei Jahre einer visuellen Kontrolle unterzogen. Wie es in anderen Kantonen bereits üblich ist, erhebt Appenzell I.Rh. ab sofort eine pauschale Gebühr von Fr. 35.-- für Feuerungskontrollen.
Holzfeuerungen verursachen zusammen mit dem Strassenverkehr den Grossteil der Russ- und Feinstaubemissionen. Die empfohlenen Zielwerte in der Luft werden im Kanton Appenzell I.Rh. trotz der bereits umgesetzten Massnahmen zur Luftreinhaltung immer noch überschritten. Nach der Einführung von periodischen Messungen von Restholzfeuerungen und Holzfeuerungen über 70kW im Jahr 2023 werden ab dem Herbst 2026 auch bei kleineren Holzheizkesseln periodische Messungen eingeführt.
Welche Anlagen gemessen werden müssen
Von der neuen Messpflicht sind Holzheizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70kW betroffen. Als Holzheizkessel gelten zentrale Holzheizungen, die mehrere Räume oder Gebäude über ein Trägermedium wie Wasser mit Wärme versorgen. Die Messung muss alle vier Jahre erfolgen. Die Messungen werden gestaffelt stattfinden, indem pro Winter Anlagen aus ein bis zwei Bezirken geprüft werden. Einzelraumfeuerungen (Cheminées, Kachelöfen etc.), die nur den Raum beheizen, in dem sie stehen, sind nicht messpflichtig, müssen aber alle zwei Jahre visuell kontrolliert werden. Diese Kontrollen bestehen seit 2010 und werden ab Januar 2026 im ganzen Kanton durch die Büchler Kaminfeger GmbH ausgeführt.
Umfang der periodischen Emissionsmessung
Bei bestehenden Holzheizkesseln bis 70kW wird bei der periodischen Kontrolle Kohlenmonoxid gemessen, bei Abnahmemessungen und Restholzfeuerungen zusätzlich Staub. Das korrekte Beladen und Anfeuern sind wesentlich für ein gutes Messergebnis. Daher sollte die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage bei der Messung anwesend sein.
Bei der periodischen Messung wird auch geprüft, ob die Heizung über einen genügend grossen Speicher verfügt. Ein ausreichend dimensionierter Wärmespeicher hilft, die Emissionen der Holzfeuerung zu reduzieren, den Wirkungsgrad zu steigern und den Verschleiss der Anlage zu verringern. Entsprechend werden in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) Mindestanforderungen an die Speichergrösse definiert.
Die Messungen werden von Michael Büchler und seinem Team durchgeführt. Die Büchler Kaminfeger GmbH wurde im Einladungsverfahren als amtlicher Feuerungskontrolleur gewählt. Wer die Messungen lieber selbst in Auftrag geben möchte, kann sie nach Anmeldung beim Amt für Umwelt auch durch eine andere im Kanton zugelassene Fachperson durchführen lassen.
Anpassung des Gebührentarifs
Für den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit Feuerungskontrollen erhebt der Kanton neu eine pauschale Gebühr von Fr. 35.-- für Feuerungskontrollen. Grundlage dieser Gebühr ist der per 1. Januar 2026 angepasste Gebührentarif (GebT, GS 172.513).
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.ai.ch/feuerungskontrollen.