BAFU misst Fliessgewässer in Appenzell I.Rh. aus

Das Bundesamt für Umwelt wird von Anfang September bis Ende November 2025 Fliessgewässer in Appenzell I.Rh. vermessen. Dazu müssen teilweise private Grundstücke betreten werden.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) vermesst, wenn möglich im Rhythmus von zehn Jahren, alle Fliessgewässer, an denen ein gesamtschweizerisches Interesse besteht. Die Messresultate dienen als Grundlage für eine Gefahrenbeurteilung. Anhand dieser Grundlagen können Massnahmen in den Bereichen Hochwasserschutz und Revitalisierung geplant werden.
Zugang zu Ufern
In Innerrhoden vermesst im Auftrag des BAFU die Straub Vermessungen AG die Sitter (Abschnitt Lank bis Weissbad), den Weissbach und den Schwendebach. Sie werden in einem Abstand von 100 Metern das Profil des Gewässers vermessen. Dazu muss unter Umständen die Vegetation an den Ufern leicht zurückgeschnitten werden. Auch ist der Zugang zu den Gewässern stellenweise nur über private Grundstücke möglich. Im Art. 4 des Wasserbau-gesetzes vom 29. April 2001 (WBauG, GS 721.000) ist die Duldungspflicht der Grundeigen-tümerinnen und Grundeigentümer geregelt. Mitarbeitende der Straub Vermessungen AG werden die Eigentümerinnen und Eigentümer rechtzeitig über die Messarbeiten auf ihrem Grundstück informieren.
Das Landesbauamt und das BAFU danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.