Energetische Sanierungen werden erleichtert
Energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden sollen im Kanton Appenzell I.Rh. einfacher umgesetzt werden können. Seit dem 1. April 2026 sind zusätzliche Aussenwärmedämmungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zulässig, wenn dadurch der gesetzliche Grenzabstand zum Nachbargrundstück unterschritten wird.
Die neue Regelung gilt ausschliesslich für bestehende Gebäude. Neubauten müssen die ordentlichen Grenzabstände weiterhin einhalten. Die zulässige zusätzliche Aussenwärmedämmung ist auf maximal 35 Zentimeter beschränkt und gilt unabhängig von der jeweiligen Bauzone.
Bisher war eine Unterschreitung des Grenzabstands in solchen Fällen nur mit Zustimmung der Nachbarschaft möglich. Wurde diese verweigert, mussten oftmals aufwendigere oder energetisch weniger sinnvolle Lösungen gewählt werden oder die Dämmung einer Fassade war gar nicht möglich.
Mit der Anpassung der Bauverordnung sollen sinnvolle energetische Sanierungen erleichtert und die Verbesserung der Gebäudehülle gefördert werden. Gleichzeitig wird der administrative Aufwand reduziert, der bisher mit der Eintragung von Näherbaurechten verbunden war. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren bleibt bestehen. Bauherrschaften müssen die zusätzliche Dämmung in den Baugesuchsunterlagen korrekt ausweisen und vermassen.