Amt für Raumentwicklung
Das Amt für Raumentwicklung ist zuständig für die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten im Kanton unter Berücksichtigung der politisch relevanten Interessen und der Gesetzgebung (wo kann und soll gebaut werden, wo wird was erschlossen, was gilt es zu schützen?). Es koordiniert unter den verschiedenen beteiligten Stellen (inkl. Bund und Nachbarkantone) departementsübergreifend alle raumrelevanten Vorhaben. Eine Hauptaufgaben ist das Erarbeiten und Einsetzen raumwirksamer Instrumente wie Konzepte, Richtplan und kantonale Nutzungsplanung. Eine andere liegt im Prüfen der Recht- und Zweckmässigkeit der Nutzungs- und Quartierpläne und des Prüfens der Baugesuche ausserhalb der Bauzone. Dem Amt für Raumentwicklung ist zudem die Fachstelle für Fuss- und Wanderwege und die Fachstelle für historische Verkehrswege angegliedert.