Finanzkontrolle
Aufgaben und Stellung der Finanzkontrolle des Kantons Appenzell Innerrhoden basieren auf der Verordnung über die Finanzprüfung und die Geschäftsüberwachung (VFG, GS 614.010).Die Finanzkontrolle ist fachlich unabhängig und selbständig. In ihrer Prüfungstätigkeit ist sie Verfassung und Gesetz sowie den allgemein anerkannten Grundsätzen der Revision verpflichtet.
Aufgabenbereiche
- Die Finanzkontrolle prüft die Gesetzmässigkeit und Ordnungsmässigkeit der Buchführung und Rechnungslegung der kantonalen Verwaltung.
- Die Finanzkontrolle stellt der Standeskommission die nötigen Kontrollinstrumente zur Budgetüberwachung zur Verfügung.
- Überwachung von finanzrelevanten Projekten innerhalb des Kantons