Totalrevision Gastgewerbegesetz

07.04.2026
Die Standeskommission von Appenzell I.Rh. hat die Totalrevision des Gastgewerbegesetzes in zweiter Lesung beraten und schickt die Vorlage in die Vernehmlassung. Das Gesetz soll moderner, klarer und liberaler werden. Interessierte können sich bis 29. Mai 2026 aktiv auf mitwirken.ai.ch einbringen.

Die Standeskommission von Appenzell I.Rh. hat die Totalrevision des Gastgewerbegesetzes in zweiter Lesung beraten und schickt die Vorlage in die Vernehmlassung. Das Gesetz soll moderner, klarer und liberaler werden. Interessierte können sich bis 29. Mai 2026 aktiv auf mitwirken.ai.ch einbringen.

Die heutige Gesetzgebung stammt aus dem Jahr 1994 und gilt als eine der strengsten der Schweiz. In der Praxis zeigt sich seit längerem Handlungsbedarf. Die Bezirke als Vollzugsorgane und die Gastronomiebranche wünschen sich weniger Bürokratie und mehr unternehmerischen Spielraum. Konzepte wie Take-aways, Foodtrucks oder Bed and Breakfast passen oft nicht mehr in die bestehenden Regelungen. Das führt zu Unsicherheiten im Vollzug.

Orientierung an bewährtem Modell

Mit der Totalrevision schafft der Kanton klare Zuständigkeiten und zeitgemässe Rahmenbedingungen. Als zentrales Kriterium für die Ausübung eines Gastgewerbes gilt die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken zum Konsum an Ort und Stelle. Gleichzeitig trägt die Revision den veränderten Konsum- und Verpflegungsgewohnheiten Rechnung.

Stärkung von Tourismus und Innovation

Die Gastronomie ist ein zentraler Pfeiler des Tourismus im Kanton Appenzell I.Rh. Mit der neuen Gesetzgebung sollen Innovationen erleichtert und unnötige Hürden abgebaut werden. Der Kanton stärkt damit seine Attraktivität als Wirtschafts- und Tourismusstandort.

Mitwirkung erwünscht

Die Vernehmlassung dauert bis 29. Mai 2026. Interessierte Kreise, Organisationen und Privatpersonen sind eingeladen, sich einzubringen. Die Teilnahme ist einfach online möglich unter mitwirken.ai.ch.

Weiteres Vorgehen

Die erste Lesung im Grossen Rat ist für Oktober 2026 vorgesehen. Die Abstimmung an der Landsgemeinde findet voraussichtlich am 25. April 2027 statt. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2028 geplant.

Mitteilung im Wortlaut