Verkehrsanordnungen auf der Haslerstegstrasse
Das bisherige Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder bleibt bestehen. Der Text auf der Zusatztafel wird klarer formuliert.
Das Verkehrsregime auf der Haslerstegstrasse zwischen der Verzweigung Sonnenhalbstrasse und dem Dorf Weissbad gibt schon seit vielen Jahren immer wieder Anlass zu Diskussionen. Die heute noch vorhandene Signalisation «Verbot für Motorwagen und Motorräder» soll beibehalten werden. Die Zusatztafel mit dem Text «Zubringerdienst und Durchfahrt gewerblicher und landwirtschaftlicher Fahrten bis 3.5t gestattet» wird vereinfacht. Neu soll dort lediglich noch der Text «Zubringerdienst oder mit Sonderbewilligung gestattet» signalisiert werden. Zudem soll das neue Verkehrsregime lediglich zwischen der Firma Alpstein Bau AG und der Verzweigung Sonnenhalbstrasse gelten. Die behördliche Verkehrsanordnung wird im amtlichen Publikationsorgan, dem Appenzeller Volksfreund vom Donnerstag, 25. Juli 2024, samt Rechtsmitteln veröffentlicht.
Im September 2023 wurde eine anderslautende Verkehrsanordnung widerrufen, nachdem dagegen Rechtsmittel ergriffen worden waren. Die bisherige Signalisation blieb bestehen. Auf Einladung des Bezirksrates von Schwende-Rüte trafen sich die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Anwohnende der Haslerstegstrasse im Januar 2024 zu einer Aussprache. Es resultierte eine grossmehrheitliche gemeinsame Haltung zur Benutzung der Haslerstegstrasse. Aufgrund dieser Haltung stellte der Bezirksrat bei Landesfähnrich Jakob Signer einen Signalisationsantrag, welcher zur heutigen Verkehrsanordnung führte.
Sonderbewilligungen für die Durchfahrt auf der Haslerstegstrasse erteilt das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement in gut begründeten Ausnahmefällen.