Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Führung der Strafverfahren nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches. Sie ist dabei unter anderem auch zuständig für die Anordnung von Zwangsmassnahmen (Hausdurchsuchungen, Durchsuchung von Personen oder Aufzeichnungen, Anordnung von Obduktionen, Anordnung von Beschlagnahmen etc.). In die Kompetenz der Staatsanwaltschaft fallen alle Bereiche des Strafrechts (z.B. Straftaten gegen Leib und Leben, das Vermögen, die sexuelle Integrität, das Betäubungsmittelgesetz, die Umwelt oder im Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsgesetz etc.).
Die Staatsanwaltschaft bringt die Strafuntersuchung durch Strafbefehl (Urteil des Staatsanwalts), Überweisung an das Gericht oder Einstellung zum Abschluss. Sie tritt als öffentliche Anklägerin vor Gericht auf und ist befugt, gegen Urteile der Gerichte, Rechtsmittel zu ergreifen.
Neben dieser primären Aufgabe erfüllt die Staatsanwaltschaft verschiedene weitere Aufgaben, welche ihr die Schweizerische Strafprozessordnung oder die kantonale Gesetzgebung übertragen. So behandelt die Staatsanwaltschaft beispielsweise Gerichtsstandsfragen, sie erledigt interkantonale und internationale Rechtshilfegesuche (Gesuche auswärtiger Behörden) und sie prüft Gesuche um Ausrichtung einer Entschädigung oder Genugtuung oder eines Vorschusses auf eine Entschädigung im Sinne von Art. 24 des Opferhilfegesetzes und stellt darauf Antrag an die Standeskommission, die über die Gesuche entscheidet. Im Bereich der Justizverwaltung ist die Staatsanwaltschaft die kantonale Koordinationsstelle für das automatisierte Strafregister gemäss Art. 360bis StGB.
Juristisches Praktikum bei der Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh.
Die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. bietet als Vorbereitung für die Anwaltsprüfung an ihrem Standort in Appenzell dauerhaft ein Praktikum an. Es dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate und gilt als juristisches Praktikum im Sinne von Art. 5 des Reglements über die Prüfung für die Zulassung zum Anwaltsberuf und ermöglicht den Praktikantinnen und Praktikanten nach zwölfmonatiger Praktikumsdauer direkt die Zulassung zum Anwaltsexamen im Kanton Appenzell I.Rh. Bei der Zulassung zum Anwaltsexamen in anderen Kantonen wird das Praktikum üblicherweise teilweise angerechnet.
Als Praktikantin oder Praktikant wirken Sie unter Leitung und Vorgabe einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts bei der Führung der Strafuntersuchung mit. Sie unterstützen namentlich bei der Vorbereitung von Einvernahmen, Zwangsmassnahmen und Abschlussverfügungen.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vollen Einblick in die Strafverfolgung sowie deren Partnerorganisationen zu erhalten und Weiterbildungen für Praktikantinnen und Praktikanten bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen zu besuchen.
Erwartet wird Interesse an der Strafverfolgung, eine speditive und gründliche Arbeitsweise, Teamfähigkeit und Sozialkompetenz. Vorausgesetzt wird zudem ein abgeschlossenes juristisches Masterstudium.
Offene Praktikantenstellen werden unter anderem auf dem Stellenportal des Kantons Appenzell I.Rh. (https://www.job.ai.ch/) ausgeschrieben.