Heimtiere aus der Ukraine: Tierseuchenpolizeiliche Massnahmen

Die Ukraine ist ein Tollwutrisikoland und es kommen immer wieder Fälle von urbaner Tollwut vor. Aufgrund der Kriegs-Situation können diese Tiere mit ihren Halterinnen oder Haltern in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Diese Ausnahmeregelung gilt einzig für Heimtiere und ihre Halterinnen und Halter aus der Ukraine. Bereits gibt es Hinweise, dass auch andere Hunde mitgeführt und eingeführt werden sollen (z.B. über Organisationen), was nicht der Ausnahme entsprechen würde.

Auf der Website des BLV ist für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine ein spezielles Formular aufgeschaltet. Die Erfassung der Heimtiere der Ukrainer/-innen erfolgt meist schon beim Eintritt in die EU. Das BLV erhält diese Information und leitet sie an den Veterinärdienst des voraussichtlichen Bestimmungskantons weiter.

Weitere Auskünfte erteilt das kantonale Veterinäramt. Hier finden Sie auch die Weisung zum Umgang mit Hunden und Katzen aus der Ukraine, die mit ihren Haltern in Privathaushalten untergekommen sind.

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Dokumentdatum
Weisung betreffend Umgang mit Hunden und Katzen aus der Ukraine 14.03.2022