Erbschaftsbehörde äusserer Landesteil
(Wahlbehörde Standeskommission)
Die Erbschaftsbehörde ist für die amtliche Liquidation zuständig. Der Präsident sorgt ausserdem für die Sicherung des Erbganges und verfügt in den dafür vorgesehenen Fällen unverzüglich die Aufnahme des Inventars. Weiter ist beim Präsident das Begehren um öffentliches Inventar zu stellen.
Die Bezirksverwaltung Oberegg führt das Sekretariat.
Präsident
Mitglied
Mitglied