Kommission für Hilfen und Beiträge
(Wahlbehörde Standeskommission)
Der Kommission für Hilfen und Beiträge gehören der Landeshauptmann als Vorsitzender und der Säckelmeister als Mitglied nebst vier weiteren Mitgliedern von Amtes wegen an. Die Kommission beantragt der Standeskommission die Verteilung der jährlich zur Verfügung stehenden Meliorationskredite des Bundes.
Ausserdem entscheidet die Kommission über Investitionskredite für gemeinschaftliche Massnahmen, zur Diversifizierung der Tätigkeit in landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereichen und in Spezialfällen. Sie entscheidet zudem über die Zusicherung von Betriebshilfedarlehen und beantragt beim Bundesamt für Landwirtschaft die Leistung von Umschulungsbeihilfen.
Präsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied