Landesschulkommission

(Wahlbehörde Grosser Rat)

Zuständigkeit
Die Landesschulkommission übt alle ihr durch Gesetz und Verordnung übertragenen Aufgaben aus, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Sie ist hauptsächlich zuständig für:
  • die Zusprache der nicht dem Grossen Rat oder der Standeskommission vorbehaltenen Subventionen und Beiträge
  • die Stellungnahme zu den Beitragsgesuchen, die in die Zuständigkeit einer übergeordneten Behörde fallen.
  • die Genehmigung von Schulreglementen der Schulgemeinden
  • die Regelung der Maturitätsprüfungen am Gymnasium Appenzell und die Wahl der Maturitätskommission
  • die Festsetzung der Lehrpläne und Stundentafeln
  • die Regelung von Schulversuchen

Die Landesschulkommission ist Rekursinstanz für Verfügungen von Lehrkräften des Gymnasiums sowie für Verfügungen des Schulrates, der Aufnahme- sowie der Maturitätskommission betreffend Schulzeugnisse, Schulprüfungen, Übertrittsverfahren und Disziplinarmassnahmen

Anträge zuhanden der Landesschulkommission werden bis 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung vom Departementssekretariat entgegengenommen.

Postadresse: Erziehungsdepartement, Sekretariat, Hauptgasse 51, 9050 Appenzell.

Termine 2024

Donnerstag 1. Februar
Donnerstag 16. Mai
Donnerstag 20. Juni
Donnerstag 29. August
Mittwoch 25. September
Donnerstag 7. November
Donnerstag 19. Dezember

Termine 2025

Donnerstag 6. Februar
Donnerstag 13. März
Donnerstag 15. Mai
Donnerstag 12. Juni
Donnerstag 21. August
Donnerstag 2. Oktober
Donnerstag 6. November
Donnerstag 18. Dezember
Roland Inauen

Präsident

Zuständige Stelle

Erziehungsdepartement

Telefon +41 71 788 93 70