Landesschulkommission

(Wahlbehörde Grosser Rat)

Zuständigkeit
Die Landesschulkommission übt alle ihr durch Gesetz und Verordnung übertragenen Aufgaben aus, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Sie ist hauptsächlich zuständig für:
  • die Zusprache der nicht dem Grossen Rat oder der Standeskommission vorbehaltenen Subventionen und Beiträge
  • die Stellungnahme zu den Beitragsgesuchen, die in die Zuständigkeit einer übergeordneten Behörde fallen.
  • die Genehmigung von Schulreglementen der Schulgemeinden
  • die Regelung der Maturitätsprüfungen am Gymnasium Appenzell und die Wahl der Maturitätskommission
  • die Festsetzung der Lehrpläne und Stundentafeln
  • die Regelung von Schulversuchen

Die Landesschulkommission ist Rekursinstanz für Verfügungen von Lehrkräften des Gymnasiums sowie für Verfügungen des Schulrates, der Aufnahme- sowie der Maturitätskommission betreffend Schulzeugnisse, Schulprüfungen, Übertrittsverfahren und Disziplinarmassnahmen

Anträge zuhanden der Landesschulkommission werden bis 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung vom Departementssekretariat entgegengenommen.

Postadresse: Erziehungsdepartement, Sekretariat, Hauptgasse 51, 9050 Appenzell.
E-mail: landesschulkommission@ed.ai.ch

Termine 2. Hälfte 2026

Donnerstag 25. Juni
Donnerstag 20. August
Mittwoch 23. September
Montag   9. November
Donnerstag 17. Dezember

Termine 2027

Donnerstag 28. Januar
Donnerstag   4. März
Donnerstag   8. April
Donnerstag 20. Mai
Donnerstag 24. Juni
Donnerstag 26. August
Donnerstag 23. September
Donnerstag 11. November
Donnerstag 16. Dezember

Angela Koller

Präsidentin