Signalisationskommission
(Wahlbehörde Standeskommission)
Die Signalisationskommission ist die Anlaufstelle von eingehenden Signalisationsbegehren (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Parkverbote, Fahrverbote usw.). Sie bearbeitet die Begehren und führt, falls notwendig, Abspracherapporte oder Augenscheinnahmen mit Direktbetroffenen sowie den Strasseneigentümern (Kanton, Bezirke und Flurgenossenschaften).
Der Präsident der Signalisationskommission ist befugt über direkte Anfragen von Signalisationsbegehren, welche nicht ausdrücklich in die Zuständigkeit des Landesfähnrichs fallen, sowie über eingehende Reklamegesuche selbst zu entscheiden.
Der Landesfähnrich erlässt insbesondere jene Verfügung, welche gemäss den gesetzlichen Vorschriften mit Rechtsmittelbelehrung zu veröffentlichen sind.
Präsident