Tripartite Kommission
(Wahlbehörde Standeskommission)
Die Tripartite Kommission Entsendung und AVIG-Vollzug (Arbeitslosenversicherungsgesetz) des Kantons Appenzell I.Rh. beobachtet generell den Arbeitsmarkt. Sie sorgt im Rahmen der flankierenden Massnahmen im Entsendewesen dafür, dass auf dem Innerrhoder Arbeitsmarkt die ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden bzw. kein Lohn- und Sozialdumping aufkommt. Im Arbeitslosenversicherungsbereich erteilt sie die Zustimmung zu Ausnahmefällen zumutbarer Arbeit.
Die Tripartite Kommission setzt sich aus Interessenvertretenden der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und des Staates zusammen.
Vorsteher
Vertreterin Arbeitnehmer
Vertreter Arbeitgeber
Vertreter kantonale Arbeitslosenkasse, mit beratender Stimme
Vertreter kantonale Berufsbildungsbehörde, mit beratender Stimme