Beide Appenzell üben den Krisenfall Afrikanische Schweinepest

01.11.2021
Schweizweit wird vom 2. bis 4. November 2021 die Bewältigung eines fiktiven Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest geübt. Dabei werden die Krisenorganisation, Abläufe und Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und weiteren Organisationen im Krisenfall einer hochansteckenden und gefährlichen Tierseuche überprüft. Simuliert wird der Seuchenausbruch in mehreren Wildschweinebeständen und Schweinebetrieben im ganzen Land.

Schweizweit wird vom 2. bis 4. November 2021 die Bewältigung eines fiktiven Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest geübt. Dabei werden die Krisenorganisation, Abläufe und Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und weiteren Organisationen im Krisenfall einer hochansteckenden und gefährlichen Tierseuche überprüft. Simuliert wird der Seuchenausbruch in mehreren Wildschweinebeständen und Schweinebetrieben im ganzen Land.

Das Übungsszenario vom 2. bis 4. November 2021 sieht ein fiktives Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen in der Schweiz und in Liechtenstein vor. Die Phasen der Ausbreitung der Seuche von einzelnen Seuchenherden bis zur massiven Ausbreitung der Krankheit in verschiedenen Kantonen werden dabei durchgespielt. Neben der Reaktionszeit und Effizienz in der Krisenbewältigung soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden, den kantonalen Veterinärämtern und die innerkantonale Organisation von Jagd-, Forst-, Landwirtschaftsbehörden sowie dem kantonalen Krisenstab überprüft werden. Dabei werden ebenfalls digitale Kapazitäten und Programme zur Datenbearbeitung getestet. Die nationale Federführung liegt beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Auf kantonaler Ebene liegt die Verantwortung für die Seuchenbekämpfung beim Veterinäramt beider Appenzell.

Fiktive Seuchenfälle in der Region Mittelland

Das Szenario geht von je einem Seuchenfall im Wildschweine- und Hausschweinebestand in der Region Mittelland aus. Bei einem Seuchenfall unter Wildschweinen müssen die verantwortlichen Behörden beider Appenzell gemeinsam ein Initialsperrgebiet von ca. 10km Radius errichten und Massnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche treffen. Das Sperrgebiet erstreckt sich über das ganze Mittelland und reicht bis ins Vorderland, nach Appenzell Innerrhoden und ins St.Galler Rheintal. Die allgemein gültigen Massnahmen im Initialsperrgebiet sehen unter anderem ein Jagdverbot, ein Weggebot und eine Leinenpflicht für Hunde vor. In einer zweiten Phase müssen die verantwortlichen Behörden das Initialsperrgebiet in ein Kontroll- und Beobachtungsgebiet umwandeln, worin dann unterschiedlich starke Massnahmen gelten.

Wachsamkeit ist gefragt, auch in der Bevölkerung

Das ASP-Virus ist äusserst resistent und kann sehr lange in der Umwelt verbleiben, besonders im Blut, in Fleischerzeugnissen und in Kadaver. Die Bundesbehörden raten daher Reisenden dringend davon ab, Schweine- oder Wildschweinfleisch aus ASP-betroffenen Gebieten mit in die Schweiz zu bringen oder Fleischreste in der Natur zu entsorgen. Wenn Wild- oder Hausschweine solche Abfälle fressen, kann ein neuer Infektionsherd entstehen.

Angesichts der aktuellen Lage in Europa werden die Schweinehaltenden aufgerufen, sich unverzüglich an ihre Tierärztin oder ihren Tierarzt zu wenden, falls eines ihrer Tiere unklare Symptome zeigt. Der Verzehr von Schweinefleisch stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Die Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für den Menschen ungefährliche Viruserkrankung und betrifft einzig Haus- und Wildschweine. Sie zählt zu den hochansteckenden Tierseuchen, ist aber weit weniger ansteckend als etwa die Maul- und Klauenseuche. Allerdings verläuft sie bei mehr als 90% der angesteckten Schweine innert weniger Tage nach Ansteckung tödlich.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und zur aktuellen Seuchenlage finden sich auf der Homepage des BLV unter www.blv.admin.ch.

Mitteilung im Wortlaut