Borkenkäfer – zeitnahe Aufrüstung der Käferbäume weiterhin angesagt

03.09.2019
Das Oberforstamt veröffentlicht bei Bedarf die Ergebnisse der Zählungen der Borkenkäfer in den gleichen vierzehn Fallen wie letztes Jahr. Bei Fragen gibt das Oberforstamt Auskunft.

In der vergangenen Woche ist die Anzahl der gefangenen Käfer wieder deutlich angestiegen. Dies von 8‘550 Stück am 23. August 2019 auf 18‘150 Stück am 30. August 2019 (siehe Fangbericht). Diese Verdoppelung der Käferfangzahlen ist unter anderem auf das warme spätsommerliche Wetter der letzten Woche zurückzuführen. Zusätzlich treffen auf dem Oberforstamt nach wie vor Meldungen über neu entdeckte Käfernester ein. Die Situation muss weiterhin genau beobachtet werden.

Das Oberforstamt rät deshalb weiterhin zu Wachsamkeit und fordert die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer auf, ihre Fichtenwälder im Auge zu behalten, um Käfernester so bald als möglich zu entdecken und aufzurüsten. Käferbefälle sind umgehend dem zuständigen Revierförster oder direkt dem Oberforstamt (071 788 95 71) zu melden.

Für das Fällen und Aufrüsten von Käferbäumen erhalten die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer vom Oberforstamt eine besondere Holzschlagbewilligung. Diese Bewilligung verlangt, dass die Bäume innert einer Frist von 14 Tagen zu fällen und in Rinde zur Sägerei zu transportieren sind. Als Alternative kann das Holz in der gleichen Frist gefällt und die Rinde mit der Käferbrut verbrannt werden. Verbrannt werden dürfen entsprechend nur befallene Rinden sowie dünne, vom Käfer befallene Stammteile. Das Verbrennen von Astmaterial ist verboten.

Das rechtzeitige Aufrüsten und Abtransportieren oder Entrinden der befallenen Käferbäume wird vom Oberforstamt mit Beiträgen unterstützt.

Viele Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sind dem Aufruf gefolgt und haben Käfernester dem Forstdienst gemeldet sowie das Käferholz bereits aufgerüstet und abtransportiert – oder zumindest damit begonnen. Das Oberforstamt bedankt sich für die Wachsamkeit und den Einsatz der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer.

2019_09_03_Tabellen_u_Graphiken
Typ Titel Dokumentdatum
Fangbericht 8 2019 03.09.2019