Nach dem Sturm «Vaia» - Empfehlungen und Anweisungen an die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
Das Oberforstamt schätzt die Folgen von «Vaia» auf etwa 5’000 Kubikmeter Sturmholz. Dies entspricht ungefähr einem Viertel einer Jahresnutzung. Es sind wesentlich mehr Bäume von den Sturmböen gebrochen als entwurzelt worden. Grösstenteils handelt es sich um Fichten. Wenn möglich soll das Holz in langer Form auf Lagerplätze gerückt werden. Das Oberforstamt weist nochmals darauf hin, dass das Aufrüsten von Sturmholz eine sehr gefährliche Arbeit ist. Selbst gut ausgebildete und erfahrene Waldarbeiter sind dabei stark gefordert.
Nachdem nun der grösste Teil der Hauptschadengebiete begangen worden ist, muss das Oberforstamt von rund 5’000 Kubikmeter Sturmholz ausgehen. Es handelt sich überwiegend um Fichten und um einen kleineren Anteil Weisstannen, die häufig in verschiedenen Höhen über dem Boden gebrochen, seltener mitsamt dem Wurzelteller geworfen worden sind. Laubholz ist sehr wenig betroffen. Das Oberforstamt schätzt, dass mehr als die Hälfte des Holzes aus kleineren und mittelgrossen Flächenschäden stammen, weniger als die Hälfte aus Streuschäden. Insgesamt liegen etwa 25% einer Jahresnutzung am Boden. Zusammen mit den Sturmschäden im Januar dieses Jahrs ergibt sich etwa ein Drittel einer Jahresnutzung.
Das Hauptschadengebiet befindet sich in den Bezirken Schlatt-Haslen und Gonten, wobei auch der Bezirk Appenzell stärker betroffen ist, vor allem im Bereich der Waldungen der Stiftung Ried. Dort allein hat «Vaia» schätzungsweise 600 Kubikmeter Sturmholz gebracht.
Das Oberforstamt ersucht die betroffenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dringend, Folgendes zu beachten:
- Das liegende Holz und jene Bäume, die so schräg stehen, dass sie dem nächsten Sturm oder Nassschneefall zum Opfer fallen werden, dürfen aufgerüstet werden.
- Wenn immer möglich sollen sie in langer Form belassen werden und zwar in Mehrfachen von 5.20m. Wenn die Bäume abgelängt werden müssen, sind Trämel von 5.20m Länge zu empfehlen.
- 5m-Trämel mit einem Zopfdurchmesser (dünneres Ende) von über 46cm sollten separat gelagert werden, weil diese grossen Dimensionen in anderen Sägereien verarbeitet werden als die schwächeren Sortimente.
- Bei der Auswahl der Lagerplätze ist darauf zu achten, dass diese nicht in Grundwasser- oder Naturschutzzonen und nicht in der Nähe von Fliessgewässern liegen. Die Sägereien können zurzeit nur wenig Holz übernehmen, sodass sich längere Lagerzeiten ergeben könnten. Im ungünstigsten Fall müsste das gelagerte Holz im nächsten Frühling gegen den Linierten Nutzholzborkenkäfer gespritzt werden können. Die für das Spritzen benötigte Bewilligung - welche das Oberforstamt sehr restriktiv behandelt - darf auf den genannten Ausschlussgebieten nicht erteilt werden. Fragen dazu beantwortet der Forstdienst.
- Das Fällen von zusätzlichen Bäumen, die in oder am Rande von Sturmflächen stehen, ist ohne Anzeichnung des Försters nicht gestattet. Der Holzmarkt hat bereits grosse Mühe, auch noch das Sturmholz - nebst dem in der weiteren Region reichlich angefallenen Käferholz - zu übernehmen. Es muss deshalb vermieden werden, ohne Not zusätzliches Holz auf den Markt zu bringen. Der Holzpreis ist wie bei anderen Gütern unter anderem auch ein Ergebnis von Angebot und Nachfrage.
- Beiträge von Bund und Kanton an diese Sturmschäden sind grundsätzlich nicht möglich. In Wäldern mit Schutzfunktion könnte eine gewisse Unterstützung in Frage kommen, wenn das Oberforstamt spezielle Leistungen verlangt. Die grösseren Sturmschadenflächen im Schutzwald wird der Forstdienst deshalb zusammen mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern besichtigen und fallweise Abmachungen treffen. Wer nicht sicher ist, ob es sich um Schutzwald handelt, kann dies unter www.geoportal.ch selber überprüfen, indem der Suchbegriff «Waldfunktionen Kt AI» eingegeben wird. Im Zweifel gibt das Oberforstamt Auskunft.
- Jenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern, die eine gültige Holzschlagbewilligung ihres Försters besitzen, empfiehlt das Oberforstamt vorderhand, erst dann den Holzschlag auszuführen, wenn ein Holzkäufer gefunden worden ist.
Ein Hinweis in eigener Sache: Förster und Holzvermittler Walter Koller ist bis 11. November 2018 landesabwesend und kann keine Telefonanrufe entgegennehmen. Bei Fragen im Zusammenhang mit Sturmschäden in den Bezirken Appenzell, Schlatt-Haslen und Gonten gibt das Oberforstamt Auskunft.
Das Oberforstamt weist nochmals mit Nachdruck darauf hin, dass die Sturmholzerei eine sehr anspruchsvolle und gefährliche Arbeit ist, die eine gute Ausbildung und grosse Erfahrung erfordert.