Vogelgrippe-Massnahmen für Geflügelhaltende und Registrierungspflicht

28.11.2022
Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz wieder aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Die Vorschriften gelten für sämtliche Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz ab Montag, 28. November 2022.

In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Damit steigt das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen. Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Damit soll die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Für sämtliche Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz gilt von Montag, 28. November 2022 bis mindestens am 15. Februar 2023: Vorschriften für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen

Registrierungspflicht für Geflügelhaltende

Halterinnen und Halter von Hühnervögeln (Galliformes: z.B. Hühnern, Truten, Fasanen, Wachteln), Gänsevögeln (Anseriformes: z.B. Gänse, Enten, Schwäne) und Laufvögeln (Struthioniformes, z.B. Strausse, Emus) müssen beim kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet sein: Formular für die Registrierung der Geflügelhaltung.

Mitteilungen vom Kantonstierarzt

Die aktuellsten Mitteilungen des Kantonstierarztes sind auf der Webseite des Veterinäramts verfügbar. Hier sind auch weitere Informationen zu den Vogelgrippe-Massnahmen und zur Registrierung verfügbar.