Feuerverbot bleibt weiterhin in KraftDas Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 200 Metern bleibt im Kanton Appenzell I.Rh. weiterhin in Kraft. Trotz der Niederschläge zu Beginn dieser Woche ist der Wald nach wie vor trocken. Der Fachstab Trockenheit hat die aktuelle Lage erneut beurteilt. Der anhaltende Wind begünstigt die Austrocknung zusätzlich. Gemäss den aktuellen Wetterprognosen sind in den kommenden Tagen keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten. Das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 200 Metern bleibt deshalb verboten. Ebenfalls weiterhin verboten sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen.https://ai.ch/verwaltung/ratskanzlei/aktuelles/feuerverbot-bleibt-weiterhin-in-krafthttps://ai.ch/logo.png
Feuerverbot bleibt weiterhin in Kraft
11.09.2026
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 200 Metern bleibt im Kanton Appenzell I.Rh. weiterhin in Kraft. Trotz der Niederschläge zu Beginn dieser Woche ist der Wald nach wie vor trocken. Der Fachstab Trockenheit hat die aktuelle Lage erneut beurteilt. Der anhaltende Wind begünstigt die Austrocknung zusätzlich. Gemäss den aktuellen Wetterprognosen sind in den kommenden Tagen keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten. Das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 200 Metern bleibt deshalb verboten. Ebenfalls weiterhin verboten sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 200 Metern bleibt im Kanton Appenzell I.Rh. weiterhin in Kraft. Trotz der Niederschläge zu Beginn dieser Woche ist der Wald nach wie vor trocken. Der Fachstab Trockenheit hat die aktuelle Lage erneut beurteilt. Der anhaltende Wind begünstigt die Austrocknung zusätzlich. Gemäss den aktuellen Wetterprognosen sind in den kommenden Tagen keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten.
Das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 200 Metern bleibt deshalb verboten. Ebenfalls weiterhin verboten sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen.