Hinweis zum Ausfüllen der Wahlzettel
Inzwischen wurden die Abstimmungsunterlagen für die kantonale Urnenabstimmung vom 9. Mai 2021 den Stimmberechtigten zugestellt. Die briefliche Stimmabgabe ist ab sofort möglich.
Die kantonale Abstimmung vom 9. Mai 2021 enthält insgesamt 20 Abstimmungszettel, 10 für die Wahlen und 10 für die Sachgeschäfte. Für die Wahlen und Sachgeschäfte sind je drei Bögen mit drei Abschnitten sowie ein Einzelabschnitt vorbereitet. Die Auszählung wird erleichtert, wenn die Zettel mit den drei Abschnitten nicht auseinandergerissen werden.
Wahl des regierenden Landammanns
Die Wahlzettel enthalten kurze Hinweise über das Ausfüllen. Bei der Wahl des regierenden Landammanns ist so vorzugehen, dass der unveränderte Zettel in die Urne zu werfen oder brieflich einzusenden ist, wenn man die Stimme Landammann Roland Dähler geben will. Möchte man eine andere Person als regierenden Landammann wählen, streicht man den vorgedruckten Namen von Landammann Roland Dähler durch und schreibt auf der leeren Linie den Namen und Vornamen der Person, die man wählen möchte. Da die Person, die man wählen möchte, zweifelsfrei identifizierbar sein muss, soll neben dem Namen und Vornamen auch die Adresse, gegebenenfalls auch eine Berufsbezeichnung, ein bestehendes oder früheres Amt oder das Geburtsjahr angegeben werden. Wählbar ist jede Person, die im Kanton stimmberechtigt ist. Ausgenommen ist Landammann Roland Inauen, der das Amt als regierender Landammann die letzten zwei Jahre wahrgenommen hat und deshalb nicht ein weiteres Jahr gewählt werden kann.
Wahlen mit Gegenvorschlägen
Bei den Wahlen mit Gegenvorschlägen ist auf dem jeweiligen Zettel die bisherige Amtsträgerin oder der bisherige Amtsträger aufgedruckt. Sodann enthält der Zettel die Namen der gültigen Gegenvorschläge samt den Adressen. Andere Personen als die auf den Zetteln namentlich Aufgeführten sind bei diesen Bestätigungswahlen nicht wählbar. Die Wahl ist so vorzunehmen, dass man die Namen aller Personen, die man nicht wählen möchte, deutlich durchstreicht und nur den Namen der Person, der man die Stimme geben will, ohne Streichung stehenlässt. Sind auf einem Zettel mehrere Namen nicht gestrichen, macht dies die Stimme ungültig.
Gemäss Hinweis auf den Zetteln mit Gegenvorschlägen sind die Namen der Personen, die nicht gewählt werden wollen, deutlich durchzustreichen. Die Formulierung könnte eventuell so verstanden werden, dass damit Personen gemeint sind, welche das Amt lieber nicht haben möchten. Gemeint ist aber selbstverständlich, dass die Namen der Personen zu streichen sind, die Sie als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter nicht wählen wollen.